Denkmalschutz-Immobilien: Bewertung und steuerliche Vorteile
- Christian Surmund

- 28. Dez. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 7 Tagen
Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, haben einen besonderen Charme und Charakter. Sie sind Zeugen der Geschichte und prägen das Bild unserer Städte. Doch der Erwerb und die Sanierung einer solchen Immobilie sind mit besonderen Herausforderungen und Auflagen verbunden.
Wir erklären, was den Wert einer Denkmalimmobilie ausmacht und welche steuerlichen Vorteile Eigentümer genießen können.
1. Was ist eine Denkmalschutz-Immobilie?
Eine Immobilie steht unter Denkmalschutz, wenn sie aufgrund ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung von öffentlichem Interesse ist. Die Entscheidung darüber trifft die zuständige Denkmalschutzbehörde, die die Immobilie in die Denkmalliste einträgt.
Für Eigentümer bedeutet dies, dass alle baulichen Veränderungen, insbesondere an der Fassade und der tragenden Struktur, mit der Behörde abgestimmt und von ihr genehmigt werden müssen. Ziel ist es, den ursprünglichen Charakter des Gebäudes zu erhalten.
2. Die Bewertung von Denkmalschutz-Immobilien
Die Bewertung von Denkmalimmobilien ist äußerst anspruchsvoll. Standardisierte Bewertungsverfahren greifen hier oft zu kurz. Der Wert wird von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst:
Historische und architektonische Bedeutung: Je einzigartiger und bedeutender das Objekt, desto höher kann der ideelle Wert sein.
Lage: Wie bei jeder Immobilie ist die Lage ein entscheidender Faktor.
Zustand und Sanierungsbedarf: Oft besteht ein erheblicher Sanierungsstau. Die Kosten für eine denkmalgerechte Sanierung sind in der Regel deutlich höher als bei einem normalen Gebäude.
Auflagen der Denkmalschutzbehörde: Strenge Auflagen können die Nutzungsmöglichkeiten und den potenziellen Käuferkreis einschränken und somit den Wert mindern.
Steuerliche Vorteile: Die Möglichkeit von Sonderabschreibungen kann den Wert für Kapitalanleger erheblich steigern.
Ein Sachverständiger muss all diese Faktoren sorgfältig abwägen, um einen realistischen Verkehrswert zu ermitteln. Oft kommt eine Kombination aus verschiedenen Bewertungsverfahren zum Einsatz.
3. Steuerliche Vorteile: Die Denkmal-AfA
Der Staat fördert den Erhalt von Baudenkmälern durch erhebliche Steuervorteile. Die sogenannte Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung) ermöglicht es Eigentümern, die Kosten für Sanierung und Modernisierung über einen kurzen Zeitraum von der Steuer abzusetzen.
Kapitalanleger: Können die Sanierungskosten über 12 Jahre zu 100 % abschreiben (8 Jahre lang 9 %, 4 Jahre lang 7 %).
Eigennutzer: Können die Sanierungskosten über 10 Jahre zu 90 % abschreiben (10 Jahre lang 9 %).
Diese Sonderabschreibung macht Denkmalimmobilien insbesondere für Kapitalanleger mit hoher Steuerlast zu einem attraktiven Investment.
4. Chancen und Risiken
Chancen | Risiken |
Einzigartiger Charakter: Wohnen in einem Stück Geschichte. | Hohe Sanierungskosten: Denkmalgerechte Materialien und Handwerker sind teuer. |
Steuerliche Vorteile: Hohe Abschreibungsmöglichkeiten. | Strenge Auflagen: Wenig Gestaltungsfreiheit bei Umbauten. |
Wertsteigerungspotenzial: Gut sanierte Denkmalimmobilien in guter Lage sind sehr begehrt. | Lange Genehmigungsverfahren: Abstimmung mit der Behörde kann zeitaufwendig sein. |
Fazit: Ein Liebhaberobjekt mit besonderen Regeln
Denkmalimmobilien sind keine gewöhnlichen Immobilien. Sie sind Liebhaberobjekte, die viel Engagement und finanzielle Mittel erfordern. Die Bewertung ist komplex und sollte unbedingt von einem Sachverständigen mit Erfahrung in diesem speziellen Segment durchgeführt werden. Für Kapitalanleger können sie aufgrund der hohen steuerlichen Anreize eine lohnende Investition sein. Wer sich für eine solche Immobilie entscheidet, sollte sich jedoch der besonderen Verantwortung für den Erhalt unseres kulturellen Erbes bewusst sein.
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