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Verkehrswertgutachten für Schenkung & Schenkungsteuer

Immobilien zu Lebzeiten steueroptimiert übertragen.

 

Mit einem qualifizierten Verkehrswertgutachten den Wert Ihrer Immobilie rechtssicher nachweisen, Freibeträge optimal nutzen und die Schenkungsteuer minimieren.

Warum ein Gutachten bei Schenkung entscheidend ist?

Die Übertragung von Immobilienvermögen zu Lebzeiten ist eine hervorragende Möglichkeit, die nächste Generation zu unterstützen und die eigene Nachfolge zu regeln.

 

Doch auch bei einer Schenkung schaut das Finanzamt genau hin und erhebt Schenkungsteuer, wenn die gesetzlichen Freibeträge überschritten werden.

Die Basis für die Berechnung der Schenkungsteuer ist der Verkehrswert der Immobilie. Das Finanzamt ermittelt diesen Wert oft pauschal und ohne genaue Kenntnis des Objekts, was häufig zu einer überhöhten Steuerforderung führt.

Als Schenkender oder Beschenkter haben Sie jedoch das Recht, durch ein qualifiziertes Gutachten einen niedrigeren, realistischen Verkehrswert nachzuweisen.

Als ISO 17024 und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger erstelle ich gerichtsfeste Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, die speziell für die Vorlage beim Finanzamt im Rahmen einer Schenkung konzipiert sind. Meine Gutachten werden über die Öffnungsklausel nach § 198 BewG anerkannt und helfen Ihnen, die Schenkungsteuer auf ein Minimum zu reduzieren.

Ein Gutachten schafft nicht nur Rechtssicherheit gegenüber dem Finanzamt, sondern sorgt auch für Fairness und Transparenz, wenn beispielsweise nur eines von mehreren Kindern eine Immobilie als Schenkung erhält. Es dokumentiert den exakten Wert der Zuwendung und beugt so späteren Erbstreitigkeiten vor.

Ich erstelle Gutachten für Schenkungen in Köln, Düsseldorf, Neuss und ganz NRW – damit Ihre Vermögensübertragung auf einem soliden und steuerlich optimierten Fundament steht.

Ihre Vorteile durch ein Schenkungsgutachten

hre Vorteile durch ein Schenkungsgutachten

Schenkungsteuer minimieren

Nutzen Sie die Freibeträge optimal aus und vermeiden Sie eine zu hohe Steuerlast. Ein Gutachten kann den vom Finanzamt angesetzten Wert oft erheblich korrigieren und Ihnen Tausende von Euros sparen.

Rechtssicherheit schaffen

Ein qualifiziertes Gutachten nach § 198 BewG wird vom Finanzamt anerkannt und schafft eine verbindliche Grundlage für die steuerliche Bewertung Ihrer Schenkung. Das schützt vor bösen Überraschungen.

Erbstreit vermeiden

Ein Gutachten dokumentiert den exakten Wert der Schenkung. Dies ist wichtig, um eine faire Behandlung aller Kinder zu gewährleisten und späteren Streitigkeiten über den Pflichtteil oder Ausgleichszahlungen vorzubeugen.

Wann benötigen Sie ein Gutachten für eine Schenkung?

Fall 1: Übertragung auf Kinder

 

Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung an eines oder mehrere Ihrer Kinder verschenken. Ein Gutachten ermittelt den Verkehrswert, um die Schenkungsteuer zu berechnen und die Freibeträge (aktuell 400.000 € pro Kind alle 10 Jahre) optimal auszunutzen.

Fall 2: Vorweggenommene Erbfolge

 

Die Schenkung ist Teil einer vorweggenommenen Erbfolge. Das Gutachten stellt sicher, dass der Wert der Immobilie korrekt dokumentiert wird, um spätere Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche anderer Erben fair berechnen zu können.

Fall 3: Schenkung mit Nießbrauchvorbehalt

 

Sie verschenken die Immobilie, behalten sich aber ein lebenslanges Wohn- oder Nießbrauchrecht vor. Der Wert dieses Rechts wird vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen und mindert die Schenkungsteuer. Ein Gutachten ermittelt den Verkehrswert als Basis für diese Berechnung.

Fall 4: Überprüfung durch das Finanzamt

 

Das Finanzamt hat den Wert Ihrer Schenkung zu hoch angesetzt und fordert eine hohe Schenkungsteuer. Mit einem Gegengutachten können Sie den Bescheid anfechten und eine Neubewertung auf Basis des realen Verkehrswerts erreichen.

Ihre Vorteile

• Steuerlich anerkannte Gutachten nach § 198 BewG
• Gerichtsfest & nachvollziehbar nach ImmoWertV
• Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 – 

• Über 25 Jahre Berufserfahrung
• Hohe Akzeptanz bei Finanzämtern und Gerichten in NRW
• Transparente Kosten ohne versteckte Gebühren

(Beispiel):


Finanzamtwert 600 000 € → Marktwert 480 000 € → Steuerliche Entlastung 120 000 €.

Ablauf & Kosten

1️⃣ Unterlagenprüfung – Grundbuch, Bauunterlagen, Flächen
2️⃣ Besichtigung – persönlich vor Ort in Köln oder NRW
3️⃣ Wertermittlung – nach ImmoWertV 

4️⃣ Dokumentation – schriftliches Gutachten mit Berechnungen und Begründung
5️⃣ Übergabe & Erläuterung – Besprechung des Ergebnisses mit Hinweisen für das Finanzamt


⏱ Bearbeitungszeit: ca. 2 – 3 Wochen nach Vorliegen aller Unterlagen


💶 Kosten: objektabhängig; in den meisten Fällen liegt die Steuerersparnis deutlich über dem Gutachtenhonorar.


Sie möchten Ihre Erbschaftsteuer rechtssicher senken?
Ich berate Sie gerne persönlich zu den Möglichkeiten eines Gutachtens nach § 198 BewG.

📍 Büro Köln: Waidmarkt 11 / 4. Etage, 50676 Köln 📞 +49 221 669 629 1 ✉️ info@surmund-immobilienbewertung.de


📍 Büro Hünxe: Hünxer Heide 17 a, 46569 Hünxe 📞 +49 28 58 45 99191 ✉️ info@surmund-immobilienbewertung.de

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