Verkehrswertgutachten bei Erbschaft: Zu hohe Steuer? Nutzen Sie den Nachweis nach § 198 BewG. Zertifizierte, gerichtsfeste Gutachten in NRW.
Wenn eine Ehe endet, wird die gemeinsame Immobilie oft zum größten Streitpunkt. Ein neutrales Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV nimmt der Auseinandersetzung die Emotion – und gibt Ihnen beiden, Ihren Anwälten und Notaren eine Zahl, über die nicht mehr gestritten werden muss. Ortstermin immer inklusive, auf Wunsch getrennt für beide Parteien.
Kostenlose Ersteinschätzung
Ich habe in über 30 Jahren tausende Male mit Menschen am Küchentisch gesessen, deren gemeinsames Leben gerade auseinandergeht. Ich weiß, dass es in diesen Gesprächen selten nur um Quadratmeter und Bodenrichtwerte geht – es geht um das Haus, in dem die Kinder groß geworden sind, um Erinnerungen und um die Angst, am Ende zu kurz zu kommen. Wer in dieser Situation zu mir kommt, bekommt zuerst einmal eines: jemanden, der zuhört.
Meine Rolle verstehe ich dabei doppelt. Als zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024) liefere ich einen Verkehrswert, der nach § 194 BauGB und ImmoWertV hergeleitet ist – nachprüfbar bis in jede Zeile. Und als Mensch arbeite ich mediativ: mit Einfühlungsvermögen für eine Lebensphase, in der ohnehin alles zu viel ist. Seit Jahren arbeite ich vertrauensvoll mit Scheidungsanwälten, Notaren und Mediatoren im Rheinland und Ruhrgebiet zusammen – oft bin ich der Ruhepol in einem aufgewühlten Verfahren.
Und eines dürfen Sie von mir erwarten, egal wie das Verfahren läuft und egal, wie die Sympathien verteilt sind: Ich bleibe in meiner Rolle – und ich bleibe neutral. Am Ende steht nicht „sein Wert“ gegen „ihren Wert“, sondern ein Wert, den beide Seiten nachvollziehen können.
Gehört zum gemeinsamen Vermögen eine Immobilie auf den Balearen, bin ich als Sachverständiger auf Mallorca ebenfalls persönlich vor Ort – für eine neutrale, stichtagsbezogene Bewertung.
Zerstrittene Parteien brauchen ein anderes Vorgehen als ein gewöhnlicher Bewertungsauftrag. Deshalb passe ich jeden Schritt an Ihre Situation an:
Sie können mich gemeinsam beauftragen – fast immer der beste Weg, denn ein neutrales Gutachten für beide erspart das zweite Parteigutachten und den Streit darüber. Eine einseitige Beauftragung ist ebenso möglich.
Gemeinsamer Termin oder getrennte Termine mit jeder Partei einzeln – beides ist möglich. Ich dokumentiere den Zustand der Immobilie, nicht die Konflikte.
Wenn die Fronten verhärtet sind, nehme ich mir in Ruhe die Zeit, jeder Partei einzeln das fertige Gutachten zu erklären – jeden Rechenschritt, in verständlicher Sprache. Verstandene Zahlen beruhigen; unverstandene Zahlen befeuern den Streit.
Auf Wunsch stelle ich für das eine gemeinsame Gutachten geteilte Rechnungen aus – jede Partei erhält ihre eigene Rechnung über ihren Anteil.
Sobald zwei Menschen sich erst einmal verhakt haben, laufen die Kosten schnell davon: Anwälte, Gericht, Verfahren. Genau deshalb sage ich Ihnen im Erstgespräch ehrlich, was Sie wirklich brauchen – und was nicht. Für die Wertfindung zwischen den Parteien reicht sehr oft ein Kurzgutachten nach ImmoWertV: dieselbe Methodik wie im großen Verkehrswertgutachten, nach meiner Erfahrung im Regelfall dasselbe Ergebnis – nur mit weniger Unterlagen und zu einem Bruchteil der Kosten.
Sollte das Gericht wider Erwarten später doch ein Verkehrswertgutachten in vollem Umfang fordern, kann es auf dieser Grundlage nachgeliefert werden – Ihre Investition ist nicht verloren.
Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, besprechen wir offen im kostenlosen Erstgespräch.
Ortstermine übernehme ich in ganz NRW – mit Schwerpunkten in Köln, Dortmund und im Kreis Wesel am Niederrhein. Diskretion ist selbstverständlich.
Beim Zugewinnausgleich zählt nicht irgendein Wert, sondern der Wert zu juristisch definierten Stichtagen – etwa zur Eheschließung (Anfangsvermögen) und zur Zustellung des Scheidungsantrags (Endvermögen). Ich bewerte auch rückwirkend auf zurückliegende Stichtage, sauber mit den damaligen Marktdaten der Gutachterausschüsse.
Der eine möchte hoch ausgezahlt werden, die andere möchte das Haus günstig übernehmen. Ein Gutachten, das einer Seite „gefällt“, ist vor der Gegenseite wertlos. Belastbar ist nur der neutral hergeleitete Verkehrswert – jede Zahl mit Quelle und Formel.
Erbbaurechte, nicht genehmigte Anbauten, Wohnrechte, Sanierungsstau: Genau solche Punkte übersehen Online-Bewertungen – und genau sie verschieben bei der Vermögensauseinandersetzung schnell fünf- bis sechsstellige Beträge.
Beide Fälle sind anonymisiert und die Werte gerundet – aber genau so passiert.
Doppelhaushälfte (Baujahr 1983, rd. 120 m² Wohnfläche), Trennung nach langer Ehe. Eine Partei wünschte sich einen möglichst hohen Wert – mein Auftrag blieb derselbe: der neutrale Verkehrswert. Entscheidend: Das Haus steht auf einem Erbbaurecht mit 55 Jahren Restlaufzeit und günstigem Altvertrags-Erbbauzins. Als fiktives Volleigentum wäre das Objekt bei rd. 485.000 € gelandet – das Erbbaurecht, finanzmathematisch nach ImmoWertV bewertet, ergab einen deutlich niedrigeren Wert.
Freistehendes Einfamilienhaus (Baujahr 2005, rd. 133 m² Wohnfläche) im Außenbereich. Bewertet wurde nicht zum Tag des Ortstermins, sondern rückwirkend auf den scheidungsrechtlich maßgeblichen Stichtag ein Jahr zuvor – mit den damaligen Marktdaten der Gutachterausschüsse. Beim Ortstermin zeigte sich ein nicht genehmigter Anbau; er wurde als besonderes objektspezifisches Grundstücksmerkmal mit rd. 24.000 € Rückbaukosten berücksichtigt.
Ob gemeinsame Beauftragung, einseitiger Auftrag oder gerichtsnahes Verfahren: Jeder Wert wird nach ImmoWertV stichtagsgenau hergeleitet und so dokumentiert, dass beide Seiten – und ihre Anwälte – jede Zahl nachvollziehen können.


„Bei einer Scheidung ist mein Auftraggeber nicht die eine oder die andere Seite, sondern der richtige Wert zum richtigen Stichtag. Ich erkläre beiden Ehepartnern dieselben Zahlen auf dieselbe Weise — und genau das macht ein Gutachten vor dem Familiengericht belastbar.“

tausende
erstellte Gutachten
Jahre
Branchenerfahrung
Sehr sympathischer und kompetenter Gutachter, der auch lange Zeit nach Gutachtenerstellung immer ansprechbar war und mir sehr weiterhelfen konnte.

Google Bewertung

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Herr Surmund ist ein freundlicher und sehr zuverlässiger Immobiliensachverständiger. Bei Kontaktaufnahme erhielt ich zügig seinen Rückruf. Das Erstgespräch war sehr freundlich, sowie sach-/ und fachgerecht.
Wir sind äußerst zufrieden mit dem Service von Herrn Surmund. Von Anfang bis Ende war die Zusammenarbeit professionell und effizient. Herr Surmund zeigte umfassende Fachkenntnisse.

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Herr Surmund hat den Berufsstand des Wertgutachters nach mehreren schlechten Erfahrungen wieder ins gute Licht gerückt. Wir danken für die sensible, kompetente und punktgenaue Arbeit und können ihn rundum empfehlen!
Das hängt vom Zweck ab: Für die Wertfindung zwischen den Parteien reicht oft ein Kurzgutachten nach ImmoWertV – deutlich günstiger als das große Verkehrswertgutachten, bei nach meiner Erfahrung im Regelfall gleichem Ergebnis. Sie erhalten vorab ein verbindliches Angebot, der Ortstermin ist immer inklusive. Ein gemeinsam beauftragtes Gutachten ist fast immer günstiger als zwei Parteigutachten.
Das vereinbaren die Parteien frei – häufig teilen sich beide die Kosten, gerade bei gemeinsamer Beauftragung. Auf Wunsch stelle ich geteilte Rechnungen aus: ein Gutachten, zwei Rechnungen, jede Partei über ihren Anteil.
Für die Einigung zwischen den Parteien reicht sehr oft das Kurzgutachten nach ImmoWertV. Fordert das Gericht später wider Erwarten ein Verkehrswertgutachten in vollem Umfang, kann es auf derselben Grundlage nachgeliefert werden – Ihre Investition ist nicht verloren. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären wir ehrlich im kostenlosen Erstgespräch.
Das hängt vom Zweck ab: Für den Zugewinnausgleich sind meist Eheschließung und Zustellung des Scheidungsantrags maßgeblich, für die Auszahlung des Partners ein aktueller Stichtag. Die rechtliche Festlegung treffen Ihre Anwälte – die Bewertung dazu, auch rückwirkend mit den damaligen Marktdaten, liefere ich.
Ja – das ist sogar der häufigste und beste Weg. Ich arbeite neutral, egal wie die Sympathien verteilt sind, führe Ortstermine auf Wunsch getrennt durch und erkläre jeder Partei einzeln und in Ruhe die Herleitung des Gutachtens.
Verkehrswertgutachten (Vollgutachten nach § 198 BewG, gerichtsfest – auch für Zugewinnausgleich und Vorlage bei Gericht): ab 2.300 € netto. Kurzgutachten (z. B. für die einvernehmliche Einigung): ab 900 € netto. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie nach einer kostenlosen Ersteinschätzung – Ortstermin inklusive, Fertigstellung innerhalb von 14 Tagen.
Einvernehmliche Trennung, strittiger Zugewinnausgleich oder Auszahlung eines Partners — jede Konstellation braucht eine andere Tiefe der Bewertung. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein Vollgutachten für das Familiengericht nötig ist oder eine kürzere Werteinschätzung für die Einigung genügt — und ob getrennte Ortstermine sinnvoll sind.
Auch für nur eine Seite ansprechbar:
(+49) 221 669 6291Ob Sie gemeinsam anrufen oder allein: Ich erkläre Ihnen, wie die Bewertung abläuft, was sie kostet und wie die Rechnung geteilt werden kann — ohne dass sich eine Seite benachteiligt fühlen muss.
Verkehrswertgutachten bei Erbschaft: Zu hohe Steuer? Nutzen Sie den Nachweis nach § 198 BewG. Zertifizierte, gerichtsfeste Gutachten in NRW.

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