Immobilienbewertung bei Scheidung: So sichern Sie Ihr Vermögen
- Christian Surmund

- 28. Dez. 2025
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 4. Jan.
Eine Scheidung ist eine emotional belastende Ausnahmesituation. Wenn eine gemeinsame Immobilie im Spiel ist, wird es oft zusätzlich kompliziert. Wer darf im Haus bleiben? Wer muss wen auszahlen? Und was ist die Immobilie überhaupt wert? Ein neutrales, professionelles Verkehrswertgutachten ist in dieser Phase der Schlüssel, um Streit zu vermeiden und eine faire, rechtssichere Grundlage für den Zugewinnausgleich zu schaffen.
In diesem Ratgeber erklären wir, warum eine Immobilienbewertung bei Scheidung unerlässlich ist, welche Rolle der Stichtag spielt und wie ein Gutachten Ihnen hilft, Ihre finanziellen Ansprüche zu sichern.
Warum ein Gutachten bei Scheidung unverzichtbar ist
Das Herzstück der finanziellen Auseinandersetzung bei einer Scheidung ist der Zugewinnausgleich. Dabei wird das Vermögen, das beide Partner während der Ehe erwirtschaftet haben, aufgeteilt. Die gemeinsame Immobilie stellt hierbei oft den größten Vermögensposten dar.
Ohne eine objektive Wertermittlung kommt es unweigerlich zu Konflikten:
Ein Partner schätzt den Wert emotional höher ein, der andere aus finanziellen Gründen niedriger.
Eine kostenlose Online-Bewertung oder die Einschätzung eines Maklers ist nicht gerichtsfest und wird von der Gegenseite oft nicht akzeptiert.
Es entsteht ein teurer und nervenaufreibender Rechtsstreit, der die Scheidung unnötig in die Länge zieht.
Ein Verkehrswertgutachten von einem unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen durchbricht diesen Kreislauf. Es ermittelt den Marktwert der Immobilie neutral und nach den strengen, gesetzlichen Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Dieses Gutachten wird von beiden Parteien, deren Anwälten und dem Familiengericht als verlässliche und unparteiische Grundlage anerkannt.
Der Zugewinnausgleich: Zwei Stichtage sind entscheidend
Für die Berechnung des Zugewinns sind zwei Zeitpunkte (Stichtage) und die dazugehörigen Immobilienwerte entscheidend:
Der Wert am Tag der Eheschließung (Anfangsvermögen): Was war die Immobilie wert, als sie in die Ehe eingebracht wurde?
Der Wert am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags (Endvermögen): Was ist die Immobilie heute wert?
Die Differenz zwischen diesen beiden Werten stellt den Wertzuwachs während der Ehe dar, der aufgeteilt werden muss. Ein Sachverständiger kann beide Werte präzise und rechtssicher ermitteln.
Stichtag | Vermögen | Beispielswert |
Tag der Heirat | Anfangsvermögen | 300.000 € |
Zustellung Scheidungsantrag | Endvermögen | 500.000 € |
Wertzuwachs (Zugewinn) | Differenz | 200.000 € |
Anspruch pro Partner | 50 % des Zugewinns | 100.000 € |
Welche Optionen haben Sie für die gemeinsame Immobilie?
Ein Gutachten schafft die Basis für eine fundierte Entscheidung über die Zukunft der Immobilie. Grundsätzlich gibt es drei gängige Szenarien:
1. Auszahlung eines Partners
Ein Partner möchte in der Immobilie wohnen bleiben und zahlt den anderen aus. Das Gutachten legt den fairen Auszahlungsbetrag fest (in der Regel 50 % des aktuellen Verkehrswertes abzüglich eventuell noch offener Kredite).
2. Verkauf der Immobilie
Beide Partner einigen sich auf den Verkauf. Das Gutachten hilft, einen realistischen Verkaufspreis am Markt festzulegen und schützt davor, die Immobilie unter Wert zu veräußern.
3. Teilungsversteigerung
Können sich die Partner nicht einigen, bleibt als letzter Ausweg oft nur die Teilungsversteigerung. Dies ist die wirtschaftlich schlechteste Option, da hier oft nur 70-80 % des eigentlichen Verkehrswertes erzielt werden. Ein Gutachten kann helfen, dieses Szenario zu vermeiden, indem es frühzeitig eine realistische Verhandlungsbasis schafft.
Vollgutachten oder Kurzgutachten – Was ist das Richtige für Sie?
Verkehrswertgutachten (Vollgutachten): Dies ist die gerichtsfeste Variante. Sie ist zwingend erforderlich, wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung droht oder bereits stattfindet. Der Umfang beträgt ca. 30-50 Seiten.
Kurzgutachten: Wenn sich beide Parteien grundsätzlich einig sind und lediglich eine neutrale Werteinschätzung als Verhandlungsbasis benötigen, kann ein Kurzgutachten (ca. 10-15 Seiten) ausreichen. Es ist kostengünstiger, aber nicht vor Gericht verwertbar.
FAQ: Häufige Fragen zur Immobilienbewertung bei Scheidung
Wer beauftragt und bezahlt den Gutachter?
Im Idealfall beauftragen beide Partner den Sachverständigen gemeinsam und teilen sich die Kosten. Dies unterstreicht die Neutralität des Gutachtens. Alternativ kann eine Partei das Gutachten beauftragen und die Kosten später im Rahmen des Zugewinnausgleichs geltend machen.
Kann ich die Kosten für das Gutachten von der Steuer absetzen?
Nein. Kosten, die im Rahmen eines Scheidungsverfahrens anfallen, gelten als private Lebenshaltungskosten und sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar.
Wie lange dauert ein Gutachten?
Ein Kurzgutachten kann oft innerhalb weniger Tage erstellt werden. Ein umfassendes, gerichtsfestes Verkehrswertgutachten benötigt je nach Komplexität und Verfügbarkeit der Unterlagen mehrere Wochen.
Fazit: Investieren Sie in Fairness und Klarheit
Die Kosten für ein professionelles Gutachten sind im Vergleich zu den finanziellen Risiken und dem emotionalen Stress eines langwierigen Rosenkriegs gering. Sie investieren in eine faire, schnelle und saubere Lösung, die es beiden Partnern ermöglicht, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und finanziell neu zu starten.
Sie stehen vor einer Trennung oder Scheidung und benötigen eine objektive Bewertung Ihrer Immobilie in NRW? Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger berate ich Sie diskret und erstelle ein neutrales, gerichtsfestes Gutachten, das Ihnen als verlässliche Grundlage dient. Kontaktieren Sie mich für eine vertrauliche Erstberatung.


Kommentare