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Immobilienbewertung bei Zwangsversteigerung: Chancen und Risiken

  • Autorenbild: Christian Surmund
    Christian Surmund
  • 28. Dez. 2025
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 4. Jan.

Immobilienbewertung bei Zwangsversteigerung: Chancen und Risiken

Eine Immobilie in der Zwangsversteigerung zu erwerben, kann eine einmalige Gelegenheit sein, ein Haus oder eine Wohnung weit unter dem Marktwert zu erstehen. Doch das Verfahren birgt auch erhebliche Risiken. Eine entscheidende Rolle spielt dabei das Verkehrswertgutachten, das vom Gericht in Auftrag gegeben wird. Wir erklären, was Sie über die Immobilienbewertung bei Zwangsversteigerungen wissen müssen.

1. Was ist eine Zwangsversteigerung?

Eine Zwangsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem eine Immobilie öffentlich versteigert wird, weil der Eigentümer seine Schulden (in der Regel bei einer Bank) nicht mehr bezahlen kann. Ziel ist es, aus dem Verkaufserlös die Forderungen der Gläubiger zu begleichen.

2. Die Rolle des Verkehrswertgutachtens

Vor jeder Zwangsversteigerung beauftragt das zuständige Amtsgericht einen unabhängigen Sachverständigen mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens. Dieses Gutachten ist das zentrale Dokument des gesamten Verfahrens.

a) Festsetzung des Verkehrswerts

Das Gutachten ermittelt den offiziellen Verkehrswert der Immobilie. Dieser Wert dient dem Gericht als Grundlage für die Festsetzung des Mindestgebots.

  • 5/10-Grenze: Das Mindestgebot muss im ersten Versteigerungstermin mindestens 50 % des Verkehrswertes betragen. Liegt das höchste Gebot darunter, muss der Gläubiger dem Verkauf nicht zustimmen.

  • 7/10-Grenze: Liegt das höchste Gebot zwischen 50 % und 70 % des Verkehrswertes, kann der Gläubiger den Zuschlag verweigern.

b) Informationsquelle für Interessenten

Das Gutachten ist für potenzielle Käufer die wichtigste und oft einzige Informationsquelle über die Immobilie. Es enthält detaillierte Informationen zu:

  • Lage und Grundstück

  • Gebäudebeschreibung und Bauzustand

  • Aufgedeckte Mängel und Bauschäden

  • Wohn- und Nutzflächen

  • Grundbucheinträge und rechtliche Belastungen

Interessenten können das Gutachten vor dem Versteigerungstermin beim Amtsgericht einsehen.

3. Chancen und Risiken des Gutachtens

Chancen:

  • Transparenz: Das Gutachten liefert eine Fülle von Informationen, die man bei einem normalen Immobilienkauf oft nicht erhält.

  • Schnäppchenpotenzial: Liegt der im Gutachten ermittelte Wert deutlich über dem Mindestgebot, besteht die Chance auf ein echtes Schnäppchen.

Risiken:

  • Keine Besichtigung: In vielen Fällen können die Immobilien vor der Versteigerung nicht von innen besichtigt werden, da der Schuldner den Zutritt verweigert. Das Gutachten basiert dann nur auf einer Außenbesichtigung und kann den inneren Zustand nur schätzen.

  • Veraltete Daten: Das Gutachten kann zum Zeitpunkt der Versteigerung bereits einige Monate oder sogar Jahre alt sein. In dieser Zeit kann sich der Zustand der Immobilie erheblich verschlechtert haben.

  • Keine Gewährleistung: Der Kauf in der Zwangsversteigerung erfolgt „wie es steht und liegt“. Es gibt keine Gewährleistung für die im Gutachten beschriebenen oder nicht erkannten Mängel.

4. Eigene Prüfung ist unerlässlich

Verlassen Sie sich niemals blind auf das Gerichtsgutachten. Prüfen Sie es kritisch und ziehen Sie, wenn möglich, einen eigenen Sachverständigen hinzu, der das Gutachten für Sie bewertet und Sie auf mögliche Risiken hinweist. Eine eigene Außenbesichtigung und die Recherche im Umfeld der Immobilie sind ebenfalls unerlässlich.

Fazit: Informiert in die Versteigerung gehen

Die Zwangsversteigerung bietet die Chance auf einen günstigen Immobilienerwerb, ist aber mit erheblichen Risiken verbunden. Das Verkehrswertgutachten des Gerichts ist ein unverzichtbares Instrument, sollte aber kritisch hinterfragt werden. Eine sorgfältige eigene Prüfung und idealerweise die Beratung durch einen eigenen Sachverständigen sind der Schlüssel, um eine fundierte Entscheidung zu treffen und ein echtes Schnäppchen von einer Kostenfalle zu unterscheiden.

Haben Sie ein Auge auf eine Immobilie in der Zwangsversteigerung geworfen?

Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger unterstütze ich Sie bei der Analyse von Gerichtsgutachten und berate Sie zu den Chancen und Risiken eines potenziellen Kaufs. Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.

Büro Köln: 0221 6696291

Büro Hünxe: 02858 4599191

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