Wertgutachten vs. Makler-Bewertung: Was ist der Unterschied?
- Christian Surmund

- 28. Dez. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 4. Jan.
Wertgutachten vs. Makler-Bewertung: Was ist der Unterschied?
Wer den Wert seiner Immobilie wissen möchte, stößt schnell auf zwei Begriffe: das Verkehrswertgutachten vom Sachverständigen und die kostenlose Bewertung vom Immobilienmakler. Obwohl beide eine Preiseinschätzung liefern, gibt es fundamentale Unterschiede in der Methodik, der Genauigkeit und vor allem der rechtlichen Verbindlichkeit. Wir erklären, worin sich die beiden Bewertungen unterscheiden und wann welche die richtige Wahl ist.
1. Die Makler-Bewertung: Eine erste Orientierung
Viele Immobilienmakler bieten eine kostenlose Online-Bewertung an. Hierbei geben Sie einige Eckdaten Ihrer Immobilie in ein Online-Formular ein und erhalten innerhalb weniger Minuten eine erste Preiseinschätzung per E-Mail. Diese Bewertung basiert auf statistischen Vergleichsdaten und dient in erster Linie der Akquise von neuen Verkaufsaufträgen.
Merkmale der Makler-Bewertung:
Kostenlos und schnell: Meist online und automatisiert.
Unverbindlich: Dient als grobe erste Orientierung.
Verkaufsabsicht: Ziel ist es, den Makler mit dem Verkauf zu beauftragen.
Keine rechtliche Verbindlichkeit: Wird von Gerichten, Behörden oder dem Finanzamt nicht anerkannt.
Gefahr von Fehleinschätzungen: Oft werden individuelle Besonderheiten der Immobilie (z.B. Bauschäden, Modernisierungen) nicht berücksichtigt. Der Preis kann aus strategischen Gründen zu hoch oder zu niedrig angesetzt werden.
2. Das Verkehrswertgutachten: Rechtssichere und detaillierte Analyse
Ein Verkehrswertgutachten wird von einem unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen (z.B. DEKRA-zertifiziert) erstellt. Es ermittelt den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie nach den strengen, gesetzlichen Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Merkmale des Verkehrswertgutachtens:
Detaillierte Analyse: Der Sachverständige prüft die Immobilie vor Ort, sichtet alle relevanten Unterlagen (Grundbuch, Baupläne etc.) und wendet normierte Bewertungsverfahren an (Vergleichs-, Sach- oder Ertragswertverfahren).
Objektiv und unabhängig: Der Gutachter ist neutral und hat kein Verkaufsinteresse.
Rechtliche Verbindlichkeit: Das Gutachten ist vor Gerichten (z.B. bei Scheidung, Erbstreitigkeiten) und Behörden (z.B. Finanzamt) anerkannt.
Fundierte Grundlage: Es berücksichtigt alle individuellen Merkmale der Immobilie, von der Bausubstanz über rechtliche Gegebenheiten bis hin zur Lage.
Kostenpflichtig: Die Kosten richten sich nach dem Umfang und der Komplexität der Bewertung.
3. Die Unterschiede im Überblick
Merkmal | Makler-Bewertung | Verkehrswertgutachten |
Zweck | Erste Preiseinschätzung, Akquise | Objektive Wertermittlung, rechtliche Auseinandersetzungen |
Ersteller | Immobilienmakler | Unabhängiger Sachverständiger |
Methodik | Vereinfachte Online-Tools, statistische Daten | Normierte Verfahren (ImmoWertV), detaillierte Analyse vor Ort |
Genauigkeit | Grobe Schätzung | Präziser, nachvollziehbarer Wert |
Rechtl. Anerkennung | Nein | Ja (Gerichte, Finanzamt, Behörden) |
Kosten | In der Regel kostenlos | Kostenpflichtig (Honorar) |
Fazit: Äpfel und Birnen nicht vergleichen
Eine kostenlose Makler-Bewertung kann eine gute erste Anlaufstelle sein, um ein Gefühl für den potenziellen Wert der eigenen Immobilie zu bekommen. Sie ersetzt jedoch niemals ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten. Sobald es um rechtliche oder finanzielle Verbindlichkeit geht – sei es bei Scheidung, Erbschaft, für das Finanzamt oder als fundierte Grundlage für eine Kauf- oder Verkaufsentscheidung – ist das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen unerlässlich.
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