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Immobilie auf Mallorca geerbt oder geschenkt: Was ist bei der Wertermittlung wichtig?

Viele deutsche Familien besitzen seit Jahren oder Jahrzehnten eine Immobilie auf Mallorca. Kommt es zur Erbschaft oder soll das Objekt zu Lebzeiten übertragen werden, stellt sich früh eine zentrale Frage: Was ist die Immobilie wert – und zwar zu welchem Zeitpunkt?

Warum der Stichtag entscheidend ist

Bei Erbschaft und Schenkung kommt es regelmäßig auf den Wert zu einem bestimmten Stichtag an – etwa dem Todestag oder dem Zeitpunkt der Übertragung. Eine seriöse Wertermittlung ist deshalb stichtagsbezogen: Sie stützt sich auf die Marktverhältnisse und die dokumentierte Objektsituation zum maßgeblichen Zeitpunkt – auch dann, wenn die Bewertung erst Monate später beauftragt wird. Eine rückwirkende Bewertung ist möglich, wenn sich Marktlage und Objektzustand zum Stichtag nachvollziehbar rekonstruieren lassen.

Deutsche Steuerfragen bei Auslandsimmobilien

Für Erben und Beschenkte mit steuerlichem Wohnsitz in Deutschland kann auch eine Immobilie auf Mallorca für die deutsche Erbschaft- oder Schenkungsteuer relevant sein. Für die Wertfrage zählt dann eine nachvollziehbare, stichtagsbezogene Ermittlung; das Bewertungsgesetz sieht in § 198 BewG zudem ausdrücklich die Möglichkeit vor, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Ob und wie das im konkreten Fall greift, hängt vom Einzelfall ab – die steuerliche Einordnung und die Anforderungen des zuständigen Finanzamts stimmen Sie mit Ihrem steuerlichen Berater ab. Eine sachverständige Immobilienbewertung ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.

Besonderheiten der Bewertung auf Mallorca

Der Immobilienmarkt auf Mallorca folgt eigenen Regeln: große Spannen zwischen Angebotspreisen und erzielbaren Preisen, Mikrolagen, in denen Meerblick und Ausrichtung den Wert stärker bestimmen als Quadratmeter, und Objekte, deren An- und Umbauten in den Unterlagen nicht vollständig erfasst sind. Für eine belastbare Wertermittlung gehören deshalb zwei Dinge zusammen: die persönliche Besichtigung vor Ort und der Abgleich des tatsächlichen Bestands mit Escritura, Nota Simple und Katasterdaten. Abweichungen werden dokumentiert und bewertungsrelevant gewürdigt.

Diese Unterlagen sollten Erben bereitlegen

Hilfreich sind vor allem: Escritura, eine aktuelle Nota Simple, Katasterunterlagen, vorhandene Grundrisse und Baugenehmigungen sowie der letzte IBI-Bescheid. Was davon fehlt, lässt sich meist beschaffen – mehr dazu auf der Seite Immobilienbewertung auf Mallorca. Für geerbte Immobilien in Deutschland finden Sie die Grundlagen im Beitrag zum Verkehrswertgutachten bei Erbschaft.

Quelle: § 198 BewG (gesetze-im-internet.de). Stand: August 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

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