Welche Unterlagen braucht ein Immobiliengutachter auf Mallorca?
Wer eine Immobilie auf Mallorca bewerten lässt, wird früh nach Unterlagen gefragt – und zwar nach anderen als in Deutschland. Statt Grundbuchauszug und Bauakte heißen die zentralen Dokumente hier Escritura, Nota Simple und Referencia catastral. Dieser Beitrag erklärt, welche Unterlagen ein Immobiliengutachter auf Mallorca benötigt, wofür sie gebraucht werden und wie Sie fehlende Dokumente beschaffen.
Die wichtigsten Unterlagen im Überblick
- Escritura (notarielle Eigentumsurkunde): belegt das Eigentum und die beurkundeten Flächen. Sie ist der Ausgangspunkt jeder Bewertung.
- Aktuelle Nota Simple: der Kurzauszug aus dem spanischen Eigentumsregister (Registro de la Propiedad). Er zeigt Eigentümer, Lasten und Beschränkungen – und sollte möglichst aktuell sein.
- Katasterunterlagen: über die Referencia catastral lassen sich Flächen- und Nutzungsdaten des Katasters abrufen. Kataster und Register können voneinander abweichen – genau deshalb braucht der Gutachter beide.
- Grundrisse und Flächenangaben: auch ältere Pläne helfen beim Abgleich mit dem tatsächlichen Bestand.
- Baugenehmigungen und Bauunterlagen: soweit vorhanden – einschließlich Unterlagen zu An- und Umbauten.
- IBI-Bescheid: die spanische Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) wird auf den Balearen über die ATIB verwaltet; der Bescheid enthält nützliche Katasterdaten.
- Miet- und Nutzungsverhältnisse: bestehende Verträge, falls das Objekt vermietet ist.
- Nachweise zu Modernisierungen: Rechnungen und Dokumentationen zu Sanierung, Haustechnik und Umbauten.
Warum der Abgleich so wichtig ist
Auf Mallorca stimmen beurkundete Fläche, Katasterfläche und tatsächlicher Bestand häufig nicht überein – etwa nach einem geschlossenen Wintergarten, einem ausgebauten Untergeschoss oder einem später errichteten Pool. Für den Wert zählt, welche Flächen rechtlich und tatsächlich nutzbar sind. Ein sorgfältiger Gutachter nimmt den Bestand vor Ort auf, gleicht ihn mit den Unterlagen ab und dokumentiert und würdigt bewertungsrelevante Abweichungen im Gutachten. Eine abschließende rechtliche Prüfung – etwa zur Genehmigungssituation – ersetzt das nicht; dafür sind Rechtsanwalt oder Architekt zuständig.
Was tun, wenn Unterlagen fehlen?
Fehlende Dokumente sind kein Ausschlusskriterium. Eine aktuelle Nota Simple lässt sich über das Registerportal der spanischen Registradores anfordern, Katasterdaten sind über die Sede Electrónica del Catastro abrufbar. Vieles weitere lässt sich über Verwalter, Notariat oder die Gemeinde beschaffen – was im Einzelfall sinnvoll ist, klärt sich im Erstgespräch.
Eine kompakte Übersicht mit allen Leistungen finden Sie auf der Seite Immobilienbewertung auf Mallorca.
Offizielle Quellen: Sede Electrónica del Catastro, Registradores de España, ATIB. Stand: August 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

